Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SwimSmart - Kraulkurse Oberland
Schweizerweg 6, 82380 Peißenberg
Stand 01.01.2025
1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Anmeldung für einen Schwimmkurs oder einer anderen Leistung der
SwimSmart- Kraulkurse Oberland (nachstehend „Anbieter“ genannt) bietet der
Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrags an. Die Anmeldung kann nur über unser Anmeldeformular vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführten Teilnehmern, zu deren Vertragserfüllung der Anmeldende wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht.
1.2. Zu jedem Schwimmkurs wird nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen.
Mit dem Absenden des Anmeldeformulars per E-Mail an den Anbieter ist der Kursplatz
verbindlich gebucht. Der Kunde erhält eine Anmeldebestätigung per E-Mail mit den Daten
des gebuchten Kurses einschließlich der Rechnung.
2. Leistungen
2.1 Die Hauptleistungspflicht des Anbieters ist die Durchführung eines Schwimmkurses
im Rahmen eines Dienstvertrags. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung des Anbieters, die hier aufgeführt sind.
2.2 Ein Kurs besteht aus mehreren Terminen, an denen die einzelnen Kursstunden
durchgeführt werden.
3. Rücktritt des Anbieters, Verweigerung der Erfüllung aus wichtigem Grund
3.1 Der Anbieter hat die Möglichkeit, bei Ausfall durch Krankheit, kurzfristiger
Badschließung oder nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurückzutreten.
In solchen Fällen wird dem Kunden ein Ersatzkurs im selben oder nahe gelegenen Schwimmbad
angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der
Kunde die anteilige Teilnahmegebühr zurück. Wählt der Kunde die Teilnahme an dem
Ersatzkurs ab, erhält er die anteilige Teilnahmegebühr zurück.
3.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen vertragliche Nebenpflichten,
z. B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, Verstoß gegen die Hausordnung, etc., dem
Kunden oder Teilnehmer, ggf. nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Durchführung
des Kurses auszuschließen. Wird die Kursteilnahme in diesem Fall abgebrochen, besteht kein
Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr.
4. Rücktritt des Kunden/Stornogebühr
4.1 Der Kunde kann nur bis zwei Wochen nach Zahlungsbestätigung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur per E-Mail erklärt werden.
4.2 Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag bis sechs Wochen vor Kursbeginn werden EUR
20,00 als Stornogebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Kursbeginn werden
40 % der Kursgebühr als Stornogebühr erhoben. Wird der Rücktritt innerhalb der letzten drei
Wochen vor Kursbeginn erklärt, sind 60 % der Kursgebühr als Stornogebühr zu entrichten. Bei einem Rücktritt einer Privatstunde bis 72h vor Kursbeginn werden 100% der Kursgebühr als Stornogebühr erhoben.
4.3 Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein
Anspruch auf Rückzahlung.
5. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
Bei aufgrund von Krankheit des Teilnehmers versäumten Kursstunden gibt der Anbieter einen Nachhol- bzw. Alternativtermin in einem anderen Kurs bekannt. Kann dieser nicht wahrgenommen werden aus welchen Gründen auch immer, wird die anteilige Kursgebühr zurückerstattet.
6. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen
6.1 Vor Beginn der Kursstunde und nach Beendigung der Kursstunde ist es die Pflicht der
Erziehungsberechtigten, ihre Kinder zu beaufsichtigen.
6.2 Für die Dauer der Leistung des Anbieters, also ab Beginn bis zum Ende der
Kursstunde, übertragen die Erziehungsberechtigten dem jeweiligen Kursleiter des Anbieters
die Aufsichtspflichten und –rechte.
6.3 Die jeweilige Kursstunde beginnt mit der Übergabe der minderjährigen Kursteilnehmer an der gemieteten Bahn an einen Trainer. Dort endet dann auch die Aufsichtspflicht der Eltern. Die Kursstunde ist mit Abholen der Minderjährigen von der Bahn im Hallenbad beendet. Bei Missachtung dieser Regelung müssen wir den Kursteilnehmer versicherungstechnisch dem Kurs verweisen.
6.4 Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Schwimmlehrers des Anbieters Folge zu
leisten.
7. Angaben über den Gesundheitszustand
7.1 Die Teilnehmer müssen gesund und voll belastbar sein, um das Kursprogramm ohne
Einschränkungen absolvieren zu können. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt,
eine Untersuchung vor Kursbeginn wird aber dringend empfohlen.
7.2 Die Eltern des minderjährigen Teilnehmers verpflichten sich bei Anmeldung und zu
Beginn eines jeweiligen Kurstages des Anbieters, den Kursleiter über alle
Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendigen Medikamente ihres Kindes zu informieren.
7.3 Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Kurses des
Anbieters sind dem jeweiligen Kursleiter oder dem Anbieter selbst unverzüglich zu melden
und können zum Ausschluss der Verpflichtung zur Leistungserbringung des Anbieters führen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Kursgebühr ist fällig mit Erhalten der Rechnung per E-Mail.
8.2 Bei Zahlungsverzug, fünf Tage nach Erhalten des Teilnehmers der Rechnung per E-Mail, verfällt die Anmeldung für den Kurs unverzüglich.
9. Einverständniserklärung
9.1 Vor Beginn des Kurses haben die Eltern eine Einverständniserklärung für die
Teilnahme ihrer Kinder unter 18 Jahre am Schwimmkurs unterschrieben beim Anbieter bzw.
beim Kursleiter, spätestens zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde oder bereits im Voraus per E-Mail, abzugeben.
9.2 Die Einverständniserklärung kann in der PDF- Datei des Anmeldeformulars des Anbieters unter Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
heruntergeladen werden.
10. Versicherungsschutz und Haftung
10.1 Für die Teilnehmer am Schwimmkurs besteht ein Versicherungsschutz durch eine
Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Verletzungen und Unfällen sowie Schäden an anderen
Badegästen und Einrichtungsgegenständen des Schwimmbades vor Beginn und nach Ende
des Kurses übernimmt der Anbieter keine Haftung.
10.2 Erziehungsberechtigte und eventuelle Begleitpersonen betreten und nutzen die
Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr.
10.3 Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
• die gewissenhafte Vorbereitung,
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter,
• die Richtigkeit der Beschreibung,
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
10.4 Der Anbieter haftet nicht für den aufgrund von Diebstahl oder Einbruch im
Schwimmbad abhandengekommene Gegenstände des Kunden bzw. Teilnehmers.
11. Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet nicht für einfache, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des
Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
12. Medizinische Versorgung
12.1 Wird ein Teilnehmer während des Schwimmkurses krank oder verletzt sich, so
bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter, alle
notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder zu
einem Heimtransport zu veranlassen.
12.2 Sollte dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers
Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit,
diese umgehend zu erstatten.
13. Verhalten im Schwimmbad
13.1 Den Weisungen des Anbieters bzw. des Kursleiters, die zum Schutz und zur Sicherung
der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer sowie anderer Badegäste notwendig sind, sind
ausnahmslos Folge zu leisten.
13.2 Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet, sich an die jeweilig im Schwimmbad
bestehende Hausordnung zu halten. Diese hängen in allen Schwimmbädern leserlich aus.
Weisungen des Personals im Schwimmbad sind in jedem Fall Folge zu leisten.
14. Film- und Fotoaufnahmen, Internet
14.1 Das Filmen und Fotografieren während der Kurszeiten ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kursleiters und aller erkennbar abgebildeten Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten zulässig.
14.2 Aufnahmen sind in allen Fällen außerhalb von Duschen, Toiletten und Umkleiden zu erstellen; in diesen Bereichen gilt ein absolutes Aufnahmeverbot.
14.3 Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Kurse selbst erstellte Foto- und Filmaufnahmen der Teilnehmer zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (z. B. Internetauftritt, Social-Media-Kanäle, Presseveröffentlichungen) zu verwenden, sofern eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.
15. Datenschutz
15.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer und ggf. deren Erziehungsberechtigten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
15.2 Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Durchführung des Vertragsverhältnisses, der Abrechnung und – soweit eine Einwilligung vorliegt – zu Informations- und Werbezwecken.
15.3 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Schwimmbadbetreiber) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
15.4 Die gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
15.5 Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
15.6 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung des Anbieters entnommen werden, die auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt wird.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollten Teile des Vertrags unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen
Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen
gilt das entsprechende Gesetzesrecht.
16.2 Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
